Förderung von Projekten
Die Bürgerstiftung Rellingen ist eine von der Gemeinde Rellingen gegründete Stiftung, die sich der selbstlosen Förderung und Entwicklung lokaler Projekte der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe, der Kulturpflege, des Sports und der Erziehung zum Wohle der, in der Gemeinde Rellingen lebenden, Bürgerinnen und Bürger verschrieben hat.
Die Stiftung wird treuhänderisch von der Bürgerstiftung VR Bank in Holstein verwaltet. Sie ist eine Stiftung von Bürgern für Bürger.
Welche Projekte die Bürgerstiftung Rellingen im Jahr 2022 hat, können Sie dem TÄTIGKEITSBERICHT 2022 entnehmen.
Förderungswürdige Projekte
Die Bürgerstiftung Rellingen führt gemeinsam mit dem Förderverein eigene Projekte durch und finanziert Projekte Dritter, die sich den einleitend aufgezählten satzungsgemäßen Stiftungszwecken der Stiftung zuordnen lassen, einen hohen Nutzen für die Allgemeinheit versprechen und im direkten Bezug zu Rellingen stehen.
Bei der Förderung von Vorhaben Dritter legt die Stiftung Wert darauf, dass die entsprechenden Projekte folgende Kriterien erfüllen
Kriterien
Eine Förderung erfolgt nicht für folgende Projekte:
Grundsätze der Mittelvergabe
Die Stiftung fördert grundsätzlich zeitlich befristet. Mittel werden vergeben für einen Zeitraum von einem Kalenderjahr. Bei allen Förderprojekten erwartet die Bürgerstiftung Rellingen, dass sie bei der Planung und Realisierung angemessen einbezogen wird. Die Verantwortung für die Durchführung des den Antrag zugrundeliegenden Projektes obliegt ausschließlich dem Antragsteller. Dieser ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Vorgaben verantwortlich. Die Bürgerstiftung Rellingen haftet nicht für Schäden, die dem Antragsteller, Projektbeteiligten oder Dritten entstehen.
Antragstellung
Anträge können grundsätzlich ganzjährig eingereicht werden. Ob ein Projekt ungeachtet seiner inhaltlichen Förderungswürdigkeit tatsächlich gefördert werden kann, hängt u.a. von der Anzahl der weiteren zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits durch die Bürgerstiftung geförderten Projekte sowie vom zur Verfügung stehenden Etat ab. Vor Antragstellung empfiehlt sich in jedem Fall eine kurze Voranfrage, ob die Projektidee generell gefördert werden kann. Für eine dann ggf. folgende Antragstellung finden Sie das Antragsformular unten auf dieser Seite.