Förderung von Projekten

Die Bürgerstiftung Rellingen ist eine von der Gemeinde Rellingen gegründete Stiftung, die sich der selbstlosen Förderung und Entwicklung lokaler Projekte der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe, der Kulturpflege, des Sports und der Erziehung zum Wohle der, in der Gemeinde Rellingen lebenden, Bürgerinnen und Bürger verschrieben hat.

Die Stiftung wird treuhänderisch von der Bürgerstiftung VR Bank in Holstein verwaltet. Sie ist eine Stiftung von Bürgern für Bürger. 

Welche Projekte die Bürgerstiftung Rellingen im Jahr 2022  hat, können Sie dem TÄTIGKEITSBERICHT 2022 entnehmen.

Förderungswürdige Projekte

Die Bürgerstiftung Rellingen führt gemeinsam mit dem Förderverein eigene Projekte durch und finanziert Projekte Dritter, die sich den einleitend aufgezählten satzungsgemäßen Stiftungszwecken der Stiftung zuordnen lassen, einen hohen Nutzen für die Allgemeinheit versprechen und im direkten Bezug zu Rellingen stehen.


Bei der Förderung von Vorhaben Dritter legt die Stiftung Wert darauf, dass die entsprechenden Projekte folgende Kriterien erfüllen

Kriterien

  • Einen wichtigen bürgergesellschaftlichen Beitrag leisten
    z.B. Bewährtes/ Bedrohtes bewahren helfen                                             
  • Nachhaltigkeit
    Neue Projekte sollten möglichst längerfristig angelegt sein und sich später ohne weitere Unterstützung durch die Bürgerstiftung selbst tragen.    
  • Modell- und Vorbildcharakter
    Die Projekte sollten auch auf andere übertragbar sein / die Netzwerkbildung fördern.                                                                  
  • Innovativer Ansatz
    Originalität, Kreativität bei der Projektausführung                  
  • Hoher Anteil an ehrenamtlicher Arbeit bei der Realisierung ermöglichen und Fördern von ehrenamtlichem Engagement
                                                            
  • Identifikation mit der Bürgerstiftung Rellingen
    Die Bürgerstiftung Rellingen sollte in der Regel erkennbarer Hauptförderer des Projektes sein. Die Förderung durch die Bürgerstiftung Rellingen muss öffentlichkeitswirksam publiziert werden.    

    Eine Förderung erfolgt nicht für folgende Projekte:

    • Projekte ohne Bezug zu den Stiftungszwecken der Bürgerstiftung
    • Projekte außerhalb der Gemeinde Rellingen
    • Kommerzielle Veranstaltungen
    • Politische Gruppierungen
    • Reine Baumaßnahmen
    • Projekte, die in den Pflichtaufgaben- und Zuständigkeitsbereich einer staatlichen, staatlich finanzierten oder kommunalen Institution fallen
    • Übernahme zeitlich unbegrenzter Verpflichtungen

    Grundsätze der Mittelvergabe

    Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Fördermittel können nur an steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts vergeben werden. Die Steuerbegünstigung gemäß § 51 ff Abgabenordnung (AO) muss durch einen gültigen Freistellungsbescheid der zuständigen Finanzbehörde nachgewiesen werden.
    Die Stiftung fördert grundsätzlich zeitlich befristet. Mittel werden vergeben für einen Zeitraum von einem Kalenderjahr. Bei allen Förderprojekten erwartet die Bürgerstiftung Rellingen, dass sie bei der Planung und Realisierung angemessen einbezogen wird. Die Verantwortung für die Durchführung des den Antrag zugrundeliegenden Projektes obliegt ausschließlich dem Antragsteller. Dieser ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Vorgaben verantwortlich. Die Bürgerstiftung Rellingen haftet nicht für Schäden, die dem Antragsteller, Projektbeteiligten oder Dritten entstehen.

     

    Antragstellung

    Anträge können grundsätzlich ganzjährig eingereicht werden. Ob ein Projekt ungeachtet seiner inhaltlichen Förderungswürdigkeit tatsächlich gefördert werden kann, hängt u.a. von der Anzahl der weiteren zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits durch die Bürgerstiftung geförderten Projekte sowie vom zur Verfügung stehenden Etat ab. Vor Antragstellung empfiehlt sich in jedem Fall eine kurze Voranfrage, ob die Projektidee generell gefördert werden kann. Für eine dann ggf. folgende Antragstellung finden Sie das Antragsformular unten auf dieser Seite.

    Bewilligungsverfahren
    Die Bürgerstiftung Rellingen prüft die Übereinstimmung des Antrages mit Ihren Zwecken und Kriterien. Sie prüft die Machbarkeit des Projektes und das vorgelegte Budget. Der Stiftungsbeirat entscheidet über den Antrag autonom und ausschließlich nach eigenem Ermessen. Vor Beginn einer Förderung ist zwischen der Bürgerstiftung Rellingen und dem / der Antragstellenden ein Förderungsvertrag abzuschließen. Hiermit können Bedingungen und Auflagen verbunden sein. Alle sonstigen Zusagen, Inaussichtstellungen oder Vorabmitteilungen sind unverbindlich.
    Antragsformular
    Download
    Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt und inkl. Kosten- und Finanzierungsplan sowie samt Anlagen eingereicht werden.
    BSR_Förderantrag.doc
    Microsoft Word Dokument 133.0 KB