Allgemeine Grundsätze
Die Bürgerstiftung Rellingen ist eine von der Gemeinde Rellingen gegründete Stiftung, die sich der selbstlosen Förderung und Entwicklung lokaler Projekte der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe, der Kulturpflege, des Sports und der Erziehung zum Wohle der in der Gemeinde Rellingen lebenden Bürgerinnen und Bürger verschrieben hat. Die Stiftung wird treuhänderisch von der Bürgerstiftung
VR Bank in Holstein eG verwaltet. Sie ist eine Stiftung von Bürgern für Bürger.
Förderungswürdige Projekte
Die Bürgerstiftung Rellingen führt eigene Projekte durch und fördert Projekte Dritter, die sich den einleitend aufgezählten satzungsgemäßen Stiftungszwecken der Stiftung zuordnen lassen, einen hohen Nutzen für die Allgemeinheit versprechen und im direkten Bezug zu Rellingen stehen. Bei der Förderung von Vorhaben Dritter legt die Stiftung Wert darauf, dass die entsprechenden Projekte folgende Kriterien erfüllen:
Eine Förderung erfolgt nicht für folgende Projekte:
Grundsätze der Mittelvergabe
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Fördermittel können nur an steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts vergeben werden. Die Steuerbegünstigung gemäß § 51 ff Abgabenordnung (AO) muss durch einen gültigen Freistellungsbescheid der zuständigen Finanzbehörde nachgewiesen werden.
Die Stiftung fördert grundsätzlich zeitlich befristet. Mittel werden vergeben für einen Zeitraum von einem Kalenderjahr.
Bei allen Förderprojekten erwartet die Bürgerstiftung Rellingen, dass sie bei der Planung und Realisierung angemessen einbezogen wird.
Die Verantwortung für die Durchführung des den Antrag zugrundeliegenden Projektes obliegt ausschließlich dem Antragsteller. Dieser ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Vorgaben verantwortlich. Die Bürgerstiftung Rellingen haftet nicht für Schäden, die dem Antragsteller, Projektbeteiligten oder Dritten entstehen.
Antragstellung
Anträge können grundsätzlich ganzjährig eingereicht werden. Ob ein Projekt ungeachtet seiner inhaltlichen Förderungswürdigkeit tatsächlich gefördert werden kann, hängt u.a. von der Anzahl der weiteren zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits durch die Bürgerstiftung geförderten Projekte sowie vom zur Verfügung stehenden Etat ab. Vor Antragstellung empfiehlt sich in jedem Fall eine kurze Voranfrage, ob die Projektidee generell gefördert werden kann. Für eine dann ggf. folgende Antragstellung sind auf dieser Seite ein Informationsdokument, das Antragsformular sowie der Vordruck zum Mittelverwendungsnachweis erhältlich.
Bewilligungsverfahren
Die Bürgerstiftung Rellingen prüft die Übereinstimmung des Antrages mit Ihren Zwecken und Kriterien. Sie prüft die Machbarkeit des Projektes und das vorgelegte Budget. Der Stiftungsbeirat entscheidet über den Antrag autonom und ausschließlich nach eigenem Ermessen. Vor Beginn einer Förderung ist zwischen der Bürgerstiftung Rellingen und dem/der Antragstellenden ein Förderungsvertrag abzuschließen. Hiermit können Bedingungen und Auflagen verbunden sein. Alle sonstigen Zusagen, Inaussichtstellungen oder Vorabmitteilungen sind unverbindlich.